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Dekret 43/2003 vom 2. Mai. Bestimmung der hygienischen und gesundheitlichen Richtlinien die das Anbringen von Tätowierungen, Piercings u.ä. Techniken regeln sowie die Regulierung von Gewerberäumen in - Der Stadtplanung
Dekret 43/2003 vom 2. Mai. Bestimmung der hygienischen und gesundheitlichen Richtlinien die das Anbringen von Tätowierungen, Piercings u.ä. Techniken regeln sowie die Regulierung von Gewerberäumen in denen diese vorgenommen werden.
Unterlagen
7_5927_9.pdfErstellungsdatum: 02 Mai 2003
Veröffentlichungsdatum: 10 Mai 2003
Datum des Inkrafttretens: 11 Mai 2003
Publikationsmedium: 65
Datum der letzten Änderung: 16. Oktober 2023