Gebühr für die Verwertung von städtischem Feststoffabfall - Auftragnehmerprofil
Gebühr für die Verwertung von städtischem Feststoffabfall
Frist für die Zahlung der Gebühr: vom 1. März bis zum 30. April 2010, beide inklusive.
Frist für den Antrag auf Ratenzahlung: bis zum 31, Januar.
Frist für den Antrag auf Gebührenermässigung: bis zum 31, Januar.
Datum der letzten Änderung: 5. Januar 2024