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Beginn der Massnahmen zum Schutz von 76 traditionellen Landsitzen in Palma


22. März 2010

  • ARCA hat an der Auswahl verschiedener 'posesiones' (alte, traditionelle Landhäuser) gearbeitet, die der Verband, vom historischen, künstlerischen und landschaftlichen Gesichtspunkt aus gesehen, als besonders wertvoll erachtet.
  • Während eines Zeitraums von einem Jahr und solange die spezifischen Änderungen des PGOU Plans für die Einführung neuer Elemente im Rahmen der Überarbeitung des Katalogs durchgeführt werden, werden keine weiteren Abrisslizenzen für diese Art traditioneller Landhäuser gewährt.

Die Dienststelle für Städteplanung und die Dienststelle für Kultur des Rathauses von Palma haben mit den erforderlichen Massnahmen für den Schutz von 76 traditionellen Landhäusern begonnen, die sich auf dem Land innerhalb der Gemeinde befinden und die, nach Beurteilung des Verbands für die Wiederbelebung alter Zentren (ARCA), vom historischen, künstlerischen, architektonischen und landschaftlichem Gesichtspunkt aus von besonderem Wert sind.

Während der nächsten Rathausvollversammlung wird das Regierungsteam einen Vorschlag zur Aufhebung jeglicher Verfahren zur Gewährung von Lizenzen, die den Abriss eines dieser 76 traditionellen Landhäuser vorsehen, vorlegen. Diese Aufhebung soll ein Jahr lang gültig sein. Ausserdem müssen jegliche Lizenzen oder Autorisationen, die nicht für den Abriss jener Landhäuser gewährt worden sind, aber irgendeines dieser 76 Landhäuser doch betreffen, erst einem ausgestellten Bericht der Kommission des Historischen Zentrums und Katalogs unterliegen.

Diese Aufhebung bei der Gewährung von Lizenzen soll ab dem Datum der Veröffentlichung der von der Vollversammlung verabschiedeten Vereinbarung im BOIB für ein Jahr lang gültig sein. Die Vorschriften sehen bereits vor, dass diese Massnahme rückwirkend für drei Monate in Kraft treten soll.

All diese traditionellen Landhäuser können dann später im Katalog eingetragen werden, den das Rathaus von Palma am 17. Februar ausgeschrieben hat.

ÜBERARBEITUNG DES KATALOGS

Während der Sitzung vom 17. Februar hat die Regierungsversammlung die Ausschreibung von Arbeiten für die Sammlung von Informationen für die Überarbeitung des Katalogs für den Schutz von Gebäuden und Elementen innerhalb der Gemeinde Palmas, die vom historischen, künstlerischen, architektonischen und landschaftlichem Gesichtspunkt aus von besonderem Wert sind, verabschiedet. Die Frist für die Einreichung der Teams, die diese Arbeiten durchführen, läuft bis Ende nächster Woche (bis zum 26. März).

Es ist geplant, dass die Sammlung von Informationen für die Überarbeitung des Katalogs im November abgeschlossen sein wird. Diese Massnahme wird hilfreich dabei sein, jene Elemente, die vom Gesichtspunkt der Landschaft, der Umwelt und des Kulturerbe besonders interessant sind und sich innerhalb der Gemeinde befinden, zu schützen.

Die Ergänzung des Katalogs durch die Eintragung dieser Elemente führen dazu, dass der Katalog von Palma:

- Vervollständigt und an die Anforderungen zum Schutz des städtischen Kulturerbes angepasst wird.
- Einfacher von Bürgern nachzuschlagen sein wird. Es werden neue digitale Akten erstellt.
- Zu einem operativen Arbeitsmittel für die Dienststelle für Städteplanung und für die Dienststelle für Kultur und Kulturerbe des Rathauses von Palma wird.
- Zu einem Hilfsmittel wird, das den Bürgern zur Verfügung steht.


Zeitlich begrenzte Kommission

Sobald die Aufgabe abgeschlossen ist, wird eine zeitlich begrenzte Kommission gegründet zur Ergänzung des Katalogs für den Schutz von Gebäuden und jener Elemente, die vom historischen, künstlerischen, architektonischen und landschaftlichem Gesichtspunkt aus von besonderem Wert sind. Diese zeitlich begrenzte Kommission wird sich aus Körperschaften für den Schutz des Kulturerbes zusammensetzen, aus der Föderation von Verbänden und Körperschaften von Palma, aus der UIB Universität, aus dem Architektenverband, aus städtischen politischen Parteien und aus Mitgliedern der Dienststelle für Städteplanung und der Dienststelle für Kultur und Kulturerbe des Rathauses von Palma.

Kriterien für die Überarbeitung des Katalogs

Eingeschlossen:

- Jegliches BIC Monument, historische Sammlung von Elementen, historische Gärten, historische Stätte sowie Stätte von ethnologischem Wert.
- Alle Elemente, die von der Kommission des Historischen Zentrums und Katalogisierung registriert worden sind.
- Alle Elemente, die in die Spezialpläne aufgenommen wurden, die nicht im allgemeinen Katalog aufgenommen wurden.
- Alle Elemente, die durch Auflage des Territorialen Plans von Mallorca aufgenommen werden müssen.


1.- Zivile Architektur:

Traditionelle architektonische Bauten und Bauten für Wohnungszwecke ausserhalb des historischen Stadtzentrums und ausserhalb der Aussenbezirke von Palma (1902).
Repräsentative Gebäude innerhalb der Gemeinde, die Stilmerkmale aus dem 19. oder 20. Jahrhundert aufweisen.

2.- Industrielles oder präindustrielles Kulturerbe.

3.- Elemente, die von einem landschaftlichen oder umweltbedingten Gesichtspunkt aus von besonderem Wert sind.

4.- Posesiones (alte traditionelle Landhäuser) und ländliche Architektur.

5.- Ethnologische Elemente, insbesondere Steinmauern und mit Kopfsteinen gepflasterte Wege.

6.- Hidraulisches Kulturerbe.

7.- Heraldische Skulpturen.

8.- Sonnenuhren.

Der Teil des städtischen Friedhofs, der aus der Zeit vor dem Jahr 1950 stammt.

Die Mühlen zur Wasserextraktion und die alten traditionellen Landhäuser in ländlichen Gebieten sind hier ausgenommen, da sie Elemente darstellen, die bereits, parallell zu diesen Aufgaben, Gegenstand von Schutzmassnahmen gewesen sind oder einer Analyse unterzogen wurden.



Beginn der Massnahmen zum Schutz von 76 traditionellen Landsitzen in Palma

Unterlagen

Possessions

Datum der letzten Änderung: 28. April 2023